Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs sorgt für Unruhe bei Sportvereinen

Steuerprivileg auf dem Prüfstand

 

BZ. Deutschlands Sportvereinen droht nach einem neuen Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs (BFH) das Ende eines traditionellen Steuerprivilegs. Entgegen der bisher von den Finanzämtern geübten Praxis sind Angebote von Sportvereinen an ihre Mitglieder gegen allgemeine Mitgliedsbeiträge „steuerbar“, wie es in der am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung des höchsten deutschen Steuergerichts in München heißt. Demnach kommt es „durch die nunmehr versagte Steuerbefreiung zu einer Umsatzsteuerpflicht“. Sportvereine müssen also laut BFH damit rechnen, „dass die Rechtsprechung ihre Leistungen an Mitglieder ohne Berufungsmöglichkeit als umsatzsteuerpflichtig ansieht“.

 

Ob und inwieweit die Steuerprivilegien von Sportvereinen noch angemessen sind, wird nicht nur von Steuerjuristen seit Jahren diskutiert. Ein maßgeblicher Grund ist die Grauzone zwischen traditionellem Vereinsleben und Kommerz. So beschweren sich etwa Betreiber von Fitnessstudios und Kletterhallen, dass sie Umsatzsteuern zahlen müssen, sehr ähnliche Vereinsangebote und -kurse jedoch steuerbefreit sind.

 

Auf die Frage, ob die heimischen Sportvereine jetzt mit immensen (Nach)Zahlungen rechnen müssen, hat Waldemar Zaleski vom Kreissportbund Borken eine positive Antwort: „Die Problematik der Umsatzsteuer auf Mitgliedsbeiträge ist ja in der Vereinssportlandschaft nicht neu. Seit Jahren wird sie immer wieder in den Medien thematisiert und selbstverständlich sorgt sie ein bisschen für Unruhe. Ich kann aber die Sportvereine im Kreisgebiet entscheidend beruhigen. Die in den Medien aufgeworfene Frage der Umsatzsteuerpflicht von Mitgliedsbeiträgen stellt sich für die gemeinnützigen Sportvereine weiterhin nicht. Solange die erhobenen Mitgliedsbeiträge zu der Verwirklichung der satzungsmäßigen Gemeinschaftszwecke – so genannte echte Mitgliedsbeiträge – unterliegen dieser nicht der Umsatzsteuer, da hier gar kein Leistungsaustausch vorliegt.“

 

Auch der Deutsche Olympische Sportbund beschäftige sich wieder mit diesem Thema. Zaleski: „Auf deren Homepage steht, dass sich der DOSB in der kommenden Woche in der AG Gemeinnützigkeit mit den Mitgliedsorganisationen sowie Steuerjuristen mit dem Urteil und seinen möglichen Folgen auseinandersetzen will, um hierzu für mehr Klarheit zu sorgen.“

 

 

Von einem „Damoklesschwert, das über den Vereinen hängt“ spricht Herbert Hilvert, der als Geschäftsführer für die Finanzen von Westfalia Gemen verantwortlich ist, mit Blick auf die eventuelle Abschaffung des Steuerprivilegs: „Das wäre für die Klubs – gerade für so große, wie unserer – wirklich fatal, wenn die Beiträge plötzlich steuerpflichtig wären.“

 

„Die Frage der Umsatzsteuerpflicht stellt sich für die gemeinnützigen Sportvereine weiterhin nicht.“

Waldemar Zaleski (KSB Borken)

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Veröffentlichung

Sa, 21. Mai 2022

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