Auch die Gema spielt mit

LSB: Ja, digitale Events bleiben im Trend und haben ihre Berechtigung, aber es gibt Veranstaltungen im Verein, auf die hat man während des Corona-Lockdowns schmerzlich verzichtet. Turniere, der Tag der offenen Tür, die Jahreshauptversammlung, die Weihnachtsfeier und viele weitere Veranstaltungstypen. Sie dürfen endlich wieder geplant und durchgeführt werden. Eine große Rolle spielt dabei immer die Musik im Hintergrund, die für gute Stimmung sorgt.


Musik hat ihren Preis!


Doch aufgepasst: Wenn ein Sportverein urheberrechtlich geschützte Musikstücke bei Veranstaltungen verwendet, muss er dafür eine Genehmigung bei der GEMA einholen und eine Gebühr an die GEMA zahlen.


Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat aufgrund der Vielzahl von Musikaufführungen im Sportbereich für die ihm angeschlossenen Vereine und Verbände jedoch eine Rahmenvereinbarung mit der GEMA geschlossen. Das Abkommen garantiert Sportvereinen bei vielen Veranstaltungen eine Freistellung von den Gebühren. Dazu zählt zum Beispiel auch die lang ersehnte Weihnachtsfeier in diesem Jahr.


Wichtig! Vereinsveranstaltungen mit Musikuntermalung sollten rechtzeitig bei der GEMA angemeldet werden, so dass diese vor der Durchführung eine Einwilligung erteilen kann.

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Veröffentlichung

Di, 02. November 2021

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