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Förderung digitaler Ausstattung

450.000 Euro vom Land für die Vereine im Kreis

 

Moderne Computer, Monitore, Laptops und Drucker statt veralteter oder fehlender Technik: noch nie war es so einfach, an digitale Infrastrukturausstattung für den eigenen Verein zu kommen. Dank einer insgesamt 30 Millionen Euro umfassenden Sonderförderung durch die Landesregierung können sich Vereine, Bünde und Verbände im Bundesland neu aufstellen und im Jahr 2023 mit neuer Hardware voll durchstarten. Egal, ob Videokonferenzausstattung für die Geschäftsstelle oder Geräte für das Aus- und Fortbildungsmanagement (wie Smartboards) – durch die Vollfinanzierung stehen viele Möglichkeiten offen. In Verbindung mit der Anschaffung von Hardware ist zudem auch Software und Spezial-Software wie zum Beispiel Vereinsverwaltungssoftware und Programme zum Belegungs- bzw. Hallenmanagement förderfähig.

 

Im Kreis Borken stehen den Mitgliedsvereinen des Kreissportbundes Borken 450.000 Euro in diesem Rahmen zur Verfügung, die mitgliederzahlenabhängig an die einzelnen kreisangehörigen Städte und Gemeinde verteilt wurden. Nähere Informationen hierzu sind direkt beim SSV Borken einzuholen.. 
 
Ab sofort können interessierte Vereine und Verbände das notwendige Antragsformular herunterladen und ihre „Wunschliste“ bis spätestens 28. Februar 2023 beim Kreissportbund Borken einreichen. Das Antragsformular ist hier zu finden: 
ANTRAGSFORMULAR
 
Die ausgefüllten und nach § 26 BGB unterschriebenen Anträge müssen dann an die folgende E-Mail-Adresse beim Kreissportbund Borken gesendet werden: 

 

 

 

In vier einfachen Schritten zur digitalen Ausstattung

 

 

 

 

Verteilungsverfahren des SSV Borken
pro Mitgliedsverein

 

1.  Sockelbetrag von 300,00 Euro

2. je Mitglied (Stichtag 2022) ein Kopfbetrag von 2,50 Euro

 

Ein Musterverein mit 1500 Mitglieder kann folglich Mittel in Höhe von 4.050,00 Euro beantragen.

Der Antrag ist bis zum 28.02.2023 beim (cc an SSV Borken) per Vordruck einzureichen.

 

 

Weitere Info´s und eine FAQ-Liste zum Programm, die permanent vom LSB NRW aktualisiert wird, findet man auch auf der Homepage des LSB NRW unter: https://www.lsb.nrw/digitalfoerderung

 

 

Änderungen zum Programm „Digitalisierung in gemeinnützigen Sportorganisationen NRW“:

 

Der LSB NRW hat nach Rücksprache mit dem Wirtschaftsministerium NRW die Liste der förderfähigen Produkte nochmal angepasst. Wichtig: Stand-PCs und Drucker (Single-Functions-Geräte) sind entgegen erster Aussagen nicht förderfähig! Auch der Antrag für die Sportvereine wurde entsprechend angepasst.

 

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 25. Januar 2023

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