Mit einer Änderung der Spielordnung reagiert der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) auf die Einführung des Geschlechts „divers“ im Geburtsregister, die der Bundesgesetzgeber bereits vollzogen hat. Auch diesen Menschen will der Verband weiterhin die Möglichkeit einräumen, am organisierten Fußballsport unter dem Dach des WDFV teilzunehmen und schafft hierfür den nötigen Rechtsrahmen.
Der WDFV hat nun Regelungen für Personen, die sich dem Geschlecht „divers“ zugehörig fühlen, in die Spielordnung eingefügt. Der entsprechende Paragraf 8 „Spielberechtigung“ wurde unter anderem dahingehend erweitert, dass eine Person, in deren Personenstandseintrag kein Geschlecht angegeben, die Angabe „divers“ oder eine andere Bezeichnung des Geschlechts als die Bezeichnungen „weiblich“ oder „männlich“ eingetragen ist, selbstständig entscheiden kann, ob die Spielberechtigung für eine Frauen- oder für eine Männermannschaft erteilt werden soll.
Bisher enthielt die Spielordnung keine diesbezüglichen Regelungen. „Diverse Personen können nun selbstständig entscheiden, ob die Spielberechtigung für eine Frauen- und Herrenmannschaft erteilt werden soll. Gleiches gilt, wenn sich Personen im Transitionsprozess befinden oder bereits ihren Vornamen auf der Grundlage des Transsexuellengesetzes geändert haben“, so Marianne Finke-Holtz, Vorsitzende des WDFV-Frauenfußball-Ausschusses und FLVW-Vizepräsidentin.